Sicherheit im Versicherungsfall
Der Nachweis einer regelmäßigen fachmännischen Dachüberprüfung, wie sie im Rahmen eines Wartungsvertrags erfolgt, schützt Hausbesitzer auch vor möglichen Kürzungen von Versicherungsleistungen bei der Gebäudeversicherung. Denn die Leistungspflicht besteht oft nur, wenn der Versicherungsnehmer gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen seinen „Obliegenheitspflichten“ nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten kann es auch gehören, das Schadensrisiko so weit wie möglich z. B. durch eine regelmäßige Dachwartung zu minimieren.